Black & White

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB

  1. Allgemein

    Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem

    BLACK & WHITE unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Jede selbstständige Tätigkeit in den Räumlichkeiten des BLACK & WHITE - Fitness, Wellness, Health GmbH & Co. KG ohne eine schriftliche, vertragliche Vereinbarung sind untersagt.

    Der Zutritt zum Studio wird automatisiert gesteuert. Die hierzu notwendige Chipkarte / der Transponder ist im jeweils gewählten (Start)-Paket enthalten wird zum angegebenen Preis, gemäß der aktuellen Preisliste, käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung überlassen.

    Die Rechte des Mitglieds, insbesondere die Übertragung der Chipkarte / des Transponders, aus dieser Vereinba- rung sind nicht übertragbar.

  2. Nachweis des Status Schüler / Studenten / Ausbildung

    Der Nachweis muss spätestens 14 Tage nach Vertragsbeginn erfolgen. BLACK & WHITE ist spätestens beim Ab- lauf der Erstvertragslaufzeit erneut nachzuweisen, dass der Grund für die Beitragsminderung fortbesteht.

    Der Nachweis ist vom Mitglied unaufgefordert auch nach der Erstlaufzeit alle 12 Monate vorzulegen. Andernfalls erhöht sich der Beitrag auf den regulären Beitrag gemäß der aktuell gültigen Preisliste im entsprechenden Tarif.

  3. Kündigung / Verlängerung der Vereinbarung

    Wird die Vereinbarung nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich zu den jeweiligen gültigen Konditionen der aktuellen Preisliste, auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

  4. Fälligkeiten / Zahlungsverzug / Rücklastschriften

    Das gewählte Startpaket ist sofort fällig.

    Die monatliche Miete ist bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zahlbar. Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mind. 2 Monatsraten in Verzug, behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Gerät der Vertragspart- ner mit mehr als 2 Monatsraten in Verzug, so ist BLACK & WHITE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung fordern.

    Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Änderung des gesetzl. Mwst-Satzes ändert sich auch die monatl. Miete entsprechend.

    Für die Bearbeitung von Rücklastschriften erhebt Black & White eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 €. Die anfallenden Bankgebühren für die vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.

  5. Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

    Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

    BLACK & WHITE ist berechtigt, den monatlichen Beitrag (siehe Seite 1) zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Um- satzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. BLACK & WHITE wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben.<

    Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

  6. Höhere Gewalt

    Wird es BLACK & WHITE aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadenersatz. Beruht die Vorenthaltung auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, so haftet BLACK & WHITE auf die hieraus dem Vertragspartner erwachsenen Schäden unbegrenzt, bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe der zeitanteiligen Gesamtmiete für die Dauer der Vorenthal- tung.

    Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Währenddessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, sodass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung

    bestehende nächstmögliche, ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt.

    Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die

    Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  7. Haftung

    Die Haftung von BLACK & WHITE, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese Vereinbarung nicht beschränkt.

    Durch diese Vereinbarung nicht beschränkt wird ferner die Haftung von BLACK & WHITE für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BLACK & WHITE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von BLACK & WHITE für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden.

    Im Übrigen ist die Haftung von BLACK & WHITE ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von BLACK & WHITE.

    Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der BLACK & WHITE weder einschätzen noch prüfen können, ob der Kunde medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Kunden wird daher empfohlen sich vor Aufnahme des Trainings entsprechenden ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.

    BLACK & WHITE geht davon aus, dass das Mitglied gesund und in der Lage ist, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.
     
  8. Datenschutzhinweis

    BLACK & WHITE erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds, soweit dies der Zweckbestimmung des Mitgliedsvertrages dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägi- gen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklä- rung.

  9. Beantragung einer Ruhezeit

    Der Vertragspartner kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Ruhen des Mietverhältnisses beantragen, ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund, bei welchem das Mietverhältnis ruhen kann, ist, wenn der Vertragspartner sportunfähig ist.

    Der Vertragspartner ist verpflichtet BLACK & WHITE spätestens 4 Wochen nach Kenntnis der Erkrankung ein Attest vorzulegen. Der Grund der Sportunfähigkeit muss auf dem Attest nicht nachgewiesen werden. Bei verspätetem Zu- gang des Attests kann die Ruhezeit abgelehnt werden.

    Für die Stilllegung des Vertrags ist ein Nachweis erforderlich.

    Weist das Mitglied mit einem ärztlichen Attest oder im Falle eines längeren Urlaubs, innerhalb oder außerhalb

    Deutschlands, mittels Buchungsbestätigung nach, dass eine Inanspruchnahme der Leistungen des Studios mindestens 4 Wochen nicht möglich ist, kann der Vertrag stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Dauer der Stilllegungszeit. Die Inanspruchnahme der Ruhezeit kann pro Kalenderjahr max. einmal in Anspruch genommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Kulanzleistung von BLACK & WHITE.

    Abweichend entfällt im 6 Monatstarif die Pflicht des Nachweises. Die Beantragung einer Ruhezeit muss schriftlich erfolgen.

    Für die Bearbeitung der Stilllegung des Vertrags wird eine einmalige Gebühr von 3,00 € erhoben.

  10. Hausordnung

    BLACK & WHITE ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen.

    Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte / des Studios und zur Wah- rung der Rechte anderer Mitglieder.

  11. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
 

Leistungsbeschreibung Startpaket –

Das Startpaket umfasst eine Anamnese, eine Körperstatusfeststellung sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten Trainingsplans sowie die anschließende Einweisung in die Trainingsge- räte. Außerdem erhält der Kunde mit seinem Startpaket eine Grundausstattung für das Training, bestehend aus einer Trinkflasche, einem Handtuch und einer Trainingstasche. Art und Umfang des Startpakets können je nach Verfügbar- keit abweichen und werden vom Black & White ausgewählt.

Startpaket +1 –

Die Auswahl Startpaket +1 berechtigt zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Milon-Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.

Zur Nutzung des Milon-Zirkels wird eine Milon-Karte benötigt, die vom Kunden einmalig für 20,00 € käuflich erworben wird.

Startpaket +2 –

Die Auswahl Startpaket +2 die durch die Berechtigungskarte nachgewiesen muss, berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Faszien-Zirkels.

Chipkarte / Transponder –

Die Chipkarte / der Transponder ist im jeweils gewählten (Start)-Paket enthalten wird zum angegebenen Preis, ge- mäß der aktuellen Preisliste, käuflich vom Kunden erworben und wird nach

Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung überlassen.

Leistungspaket Basis Fitness & Kurse –

Umfasst die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert werden und die Nutzung des gesamten Kursangebots gemäß jeweils gültigem Kursplan.

Leistungspaket Basis / Wellness & Sauna / Upgrade Sauna- / Wellness –

Nutzung der Sauna- und Wellnesslandschaft.

Leistungspaket Squash / Upgrade Racket –

Nutzung der Squash-Courts. Ggf. ist eine Vorausbuchung erforderlich.

Leistungspaket Upgrade Getränke –

Berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der bereitgestellten Getränkezapfanlage in un- beschränkter Menge während der Trainings- / Saunazeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist von der Getränkeflatrate ausgeschlossen.


Hausordnung

Wir möchten den Aufenthalt im BLACK & WHITE so angenehm wie möglich gestalten.
Darum sind die folgenden Regeln einzuhalten:

1. Check-In / Mitgliedskarte -  Das Betreten und die Nutzung des BLACK & WHITE ist nur nach erfolgreichem Check-In über das Drehkreuz oder an der Rezeption möglich. Sollte der Chip gesperrt oder vergessen worden sein, muss am Empfang eingecheckt werden!

2. Trainingsbekleidung -  Die Trainingsräume und -flächen sind nur in Trainingsbekleidung und sauberen Sportschuhen zu betreten. Das Tragen von Badeschuhen, Flipflops und anderen ungeeigneten Schuhen ist untersagt. Trainingsgeräte sind vor der Nutzung mit einem ausreichend großem Handtuch als Unterlage zu bedecken.

3. Probetraining - Ein Probetraining erfolgt ausschließlich unter Vereinbarung eines Trainertermins.

4. Verhalten auf der Trainingsfläche -  Das Fotografieren auf der Trainingsfläche ist aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Während der Trainingspausen müssen die Geräte anderen Mitgliedern zur Nutzung überlassen werden. Um ALLEN Mitgliedern ein angenehmes Training zu ermöglichen, ist unnötiger Lärm, wie das Fallenlassen von Gewichten oder Schreien zu vermeiden, sowie bewegliche Trainingsgeräte, wie Hanteln und Scheiben nach Gebrauch an den ursprünglichen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Die Cardiogeräte sind nach der Nutzung mit den zur Verfügung gestellten Mitteln gründlich zu säubern. Kinder dürfen auch unter Aufsicht der Eltern nicht mit auf die Trainingsfläche genommen werden. Es besteht kein Versicherungsschutz.

5. Umkleideräume -  Die Umkleideräume und -schränke sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Die Umkleideräume sind nur abgetrocknet zu betreten. Sporttaschen werden in den Schließfächern verstaut und nicht mit in den Trainingsbereich genommen.

6. Duschen / Nassbereich - Aus hygienischen Gründen besteht die Pflicht, im gesamten Dusch- und Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Haarentfernung jeglicher Art ist im kompletten Nassbereich strengstens untersagt.

7. Sauna / Ruhebereich - Der Auflagebereich bei Nutzung der Sauna und des Ruhebereiches ist großzügig mit einem Handtuch zu bedecken. Das Nutzen von Smartphones / Handys ist im gesamten Bereich untersagt. Gespräche sollen so geführt werden, dass sich keine anderen Gäste gestört fühlen. Im Raum der Stille ist jegliche Unterhaltung und Lärmerzeugung untersagt.

8. Wertsachen - Für mitgebrachte Wertsachen und Kleidung wird keine Haftung übernommen. Dies schließt auch Gegenstände in den Schränken ein.

9. Rauchverbot - Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.

10. Sachbeschädigung - Durch Sachbeschädigung verursachte Kosten trägt der Verursacher.

11. Bei Zuwiderhandlung - hält sich der Inhaber das Recht vor, die Mitgliedschaft zu beenden bzw. ein Hausverweis zu erteilen. Beiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Zuwiderhandlung - Bei Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung behält sich der Inhaber das Recht vor, die Mitgliedschaft zu beenden bzw. ein Hausverweis zu erteilen. Beiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

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